Offizielle Stellungnahme zur „Resolution des Stadtrats von Gwacheon mit der Aufforderung, die Ablehnung der Änderung der Angaben im Gebäuderegister zu respektieren“
Die Gemeinde Gwacheon der Shincheonji-Kirche Jesu stellt unmissverständlich klar, dass die Verabschiedung der „Resolution mit der Aufforderung, die Ablehnung der Änderung der Angaben im Gebäuderegister zu respektieren“ durch den Stadtrat von Gwacheon unzulässigen politischen Druck darstellt, durch den unter dem Deckmantel vordergründiger Argumente zu Bildung und Sicherheit eine bestimmte Religionsgemeinschaft diskriminiert und in rechtmäßig bestehende Eigentumsrechte eingegriffen wird. Die vom Stadtrat herangezogenen Begründungen sind lediglich Behauptungen, die auf einer verzerrten Darstellung der Tatsachen beruhen oder einer rechtlichen Grundlage entbehren. Die objektiven Fakten werden daher im Folgenden mit aller Deutlichkeit richtiggestellt.
1. Verfassungswidrige und diskriminierende Verwaltungsbeschränkungen aufgrund einer willkürlichen Berufung auf das „öffentliche Interesse“
Nach der ständigen Rechtsprechung des koreanischen Verfassungsgerichts und des Obersten Gerichtshofs sind verwaltungsrechtliche Beschränkungen religiöser Einrichtungen nur in begrenztem Umfang gerechtfertigt, wenn eine klare und konkrete Gefahr für die Allgemeinheit nachgewiesen ist. Vorschriften, die für andere religiöse Einrichtungen und große öffentlich zugängliche Einrichtungen in Gwacheon nicht gelten, ausschließlich auf eine bestimmte Religionsgemeinschaft anzuwenden, stellt eine schwerwiegende verfassungs- und rechtswidrige Maßnahme dar, die Art. 11 der Verfassung (Gleichheitssatz), Art. 20 (Religionsfreiheit) sowie den verwaltungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz unmittelbar verletzt.
2. Schüren von Unruhe in der Bevölkerung durch die böswillige Verzerrung objektiver Statistiken
Bei den in der Resolution angeführten „9.930 Teilnehmern pro Tag“ handelt es sich lediglich um eine über mehrere Veranstaltungen addierte Gesamtsumme und nicht um die Zahl der gleichzeitig anwesenden Personen. Diese Zahl so darzustellen, als habe sich gleichzeitig eine große Menschenmenge versammelt und die öffentliche Ordnung beeinträchtigt, und dadurch Ängste zu schüren, widerspricht den objektiven Tatsachen.
Darüber hinaus finden die regelmäßigen Gottesdienste unserer Gemeinde sonntags und mittwochs statt. Während der Schulwegzeit an Werktagen von 08:00 bis 09:00 Uhr finden keinerlei Gottesdienste statt. Die Behauptung, das Schulwegumfeld werde beeinträchtigt, entbehrt daher bereits in ihrer Prämisse jeder Grundlage.
3. Verletzung von Grundrechten und Missbrauch von Verwaltungsbefugnissen auf der Grundlage vager Befürchtungen
Der Stadtrat behauptet allein aufgrund der räumlichen Nähe, das Recht der Schülerinnen und Schüler auf Bildung werde beeinträchtigt. Unsere Gemeinde betreibt jedoch keine Missionierungsaktivitäten gegenüber Minderjährigen; auch hat es in den vergangenen 27 Jahren keinen tatsächlichen Fall einer solchen Beeinträchtigung gegeben.
Fragen der Fußgängersicherheit und des Schulwegumfelds ließen sich durch wirksame administrative Maßnahmen und Abstimmungen – etwa eine Optimierung der Ampelschaltungen und den Einsatz von Sicherheitspersonal – lösen. Jeden Dialog und jede Ausarbeitung von Maßnahmen kategorisch abzulehnen und stattdessen die Änderung der Angaben im Gebäuderegister vollständig zu blockieren, stellt einen schwerwiegenden Missbrauch von Verwaltungsbefugnissen und einen Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dar.
4. Eingriff in rechtmäßig erworbene Eigentumsrechte in Gwacheon
Bei dem betreffenden Gebäude handelt es sich um rechtmäßig erworbenes Privateigentum, bei dem nach einem ordnungsgemäßen Kauf- und Eintragungsverfahren die Änderung der Angaben im Gebäuderegister von einer Einrichtung der wohnortnahen Versorgung in eine Kultur- und Versammlungsstätte abgeschlossen wurde.
Verwaltungsentscheidungen müssen auf den gesetzlich festgelegten objektiven Kriterien beruhen; die emotionale Ablehnung durch einen Teil der Anwohnerschaft kann keine tragfähige Grundlage für eine Versagung bilden. Die rechtmäßige Ausübung von Eigentumsrechten aus rein emotionalen Gründen zu verhindern, ohne dass eine objektive Gefahr nachgewiesen wurde, verstößt unmittelbar gegen den in Art. 23 der Verfassung garantierten Schutz des Eigentums.
5. Unzulässige politische Einflussnahme zur Druckausübung auf den Berufungssenat
Die Verabschiedung einer Resolution, mit der in einem noch anhängigen Gerichtsverfahren ein bestimmter Ausgang im Sinne der Kommune gefordert wird, verstößt gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gewaltenteilung, erschüttert die Unabhängigkeit der Justiz und überschreitet die Befugnisse des Stadtrats. Hinter der vordergründigen Formulierung des Respekts verbirgt sich lediglich unzulässiger Druck mit dem Ziel, das Gericht politisch zu belasten.
Die Stadt Gwacheon und der Stadtrat von Gwacheon müssen ihr voreingenommenes und willkürliches Verwaltungshandeln unverzüglich beenden und zu den Grundsätzen einer rechtsstaatlichen Verwaltung zurückkehren. Unsere Gemeinde hat wiederholt Gespräche über wirksame Maßnahmen für ein gutes Miteinander mit der örtlichen Gemeinschaft angeboten und erklärt, dass sie weiterhin zu solchen Gesprächen bereit ist.
Darüber hinaus erwarten wir, dass der zuständige Senat des Obergerichts Suwon sich weder durch politischen Druck noch durch eine willkürliche Resolution beeinflussen lässt und ausschließlich auf der Grundlage der Verfassung und der Gesetze der Republik Korea sowie der objektiven Beweislage eine gewissenhafte und faire Entscheidung trifft.
29. Juli 2026
Shincheonji-Kirche Jesu, Tempel des Zeltes des Zeugnisses – Gemeinde Gwacheon
