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Stellungnahme der Shincheonji-Kirche Jesu zur Entscheidung, die Berufung gegen die Inhaftierung des Vorsitzenden Lee Man-hee abzuweisen

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Stellungnahme der Shincheonji-Kirche Jesu zur Entscheidung, die Berufung gegen die Inhaftierung des Vorsitzenden Lee Man-hee abzuweisenStellungnahme der Shincheonji-Kirche Jesu zur Entscheidung, die Berufung gegen die Inhaftierung des Vorsitzenden Lee Man-hee abzuweisen

Die Shincheonji-Kirche Jesu bedauert zutiefst die Entscheidung des Gerichts vom 28., den Antrag auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Inhaftierung von Vorsitzendem Lee Man-hee abzulehnen. Dieser Antrag war mit der Begründung gestellt worden, dass weder die Gefahr einer Beweisvernichtung noch einer Flucht bestehe und der Vorsitzende bereits ein hohes Alter (95 Jahre) erreicht habe.


Es ist äußerst bedauerlich, die Inhaftierung aufrechtzuerhalten, obwohl sämtliche relevanten Unterlagen bereits durch umfangreiche Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen sichergestellt wurden und somit jegliches Risiko einer Beweisvernichtung oder Flucht ausgeschlossen ist.


Insbesondere stellt die Durchführung von Ermittlungen gegen eine 95-jährige Person während der Haft eine harte Maßnahme dar, die sein Leben und seine Gesundheit gefährdet und sein verfassungsmäßiges Recht auf Verteidigung schwerwiegend beeinträchtigt.


Da der Haftstatus keine Aussage über Schuld oder Unschuld trifft, beabsichtigt die Kirche, die tatsächlichen Sachverhalte im weiteren Verlauf des Gerichtsverfahrens eindeutig darzulegen.


Wir bitten die Pressevertreter höflich, von Spekulationen abzusehen – unter Wahrung der Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Urteil – und stattdessen objektiv und auf der Grundlage von Fakten zu berichten.


29. Juni 2026

Shincheonji-Kirche Jesu, der Tempel des Zeltes des Zeugnisses

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